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Treppenhausreinigung in Hamburg

Schluss mit Putzplänen und Streit unter Nachbarn: Wir übernehmen die regelmäßige Reinigung von Treppenhäusern, Eingängen und Kellergängen – zuverlässig, dokumentiert und als Betriebskosten umlagefähig.

  • Kostenlose Besichtigung
  • Festpreis
  • Schnelle Rückmeldung
Nahaufnahme einer Bodenreinigung mit Handschuhen und Wischmopp
Hamburg& Umgebung

Das Wichtigste in Kürze

Leistung
Reinigung von Treppenhäusern & Gemeinschaftsflächen
Intervall
wöchentlich oder 14-täglich
Kunden
Hausverwaltungen, WEG, Vermieter
Umlagefähig
ja, als Kosten der Gebäudereinigung (§ 2 Nr. 9 BetrKV)
Angebot
monatlicher Festpreis nach Etagen, Fläche & Intervall
Einsatzgebiet
Hamburg und Umgebung (alle Orte)

Zuletzt aktualisiert: · Redaktion: FMS-Reinigung

Was ist Treppenhausreinigung?

Die Treppenhausreinigung ist die regelmäßige Reinigung von Treppen, Podesten, Handläufen, Hauseingängen und weiteren Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern. Wird sie von einem Dienstleister übernommen, sind die Kosten nach der Betriebskostenverordnung als Kosten der Gebäudereinigung auf die Mieter umlagefähig.

Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Hamburg bieten wir feste Reinigungstage, eine Nachweisführung per Aushang oder digital und kurze Reaktionszeiten bei Sonderreinigungen – etwa nach Umzügen oder Renovierungen.

Leistungsumfang: Treppenhausreinigung von FMS-Reinigung

Alle Leistungen werden individuell im Leistungsverzeichnis festgelegt. Typische Tätigkeiten sind:

Treppen & Podeste

  • Stufen und Podeste kehren und nass wischen
  • Handläufe und Geländer abwischen
  • Spinnweben entfernen
  • Treppenhausfenster innen (periodisch)

Eingangsbereich

  • Haustür innen & außen
  • Briefkastenanlage und Klingeltableau
  • Sauberlaufmatte absaugen
  • Glasflächen

Nebenflächen

  • Kellergänge & Waschküche
  • Fahrradraum & Müllplatz (optional)
  • Aufzugskabine
  • Dachboden (nach Bedarf)

Für wen eignet sich unsere Treppenhausreinigung?

  • Hausverwaltungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Private Vermieter
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Genossenschaften
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Sind die Kosten der Treppenhausreinigung umlagefähig?

Ja. Nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählen die Kosten für die Reinigung von gemeinsam genutzten Gebäudeteilen – dazu gehören Zugänge, Flure, Treppen, Keller und Aufzüge – zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Wir stellen Ihnen übersichtliche Rechnungen aus, die sich direkt in die Nebenkostenabrechnung übernehmen lassen.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Ihre Mietverträge im Einzelfall.

Nachweis und Transparenz

Nach jeder Reinigung dokumentieren wir den Einsatz – klassisch per Reinigungsnachweis im Treppenhaus oder digital für Ihre Hausverwaltung. So haben Mieter und Eigentümer jederzeit Transparenz, und Beschwerden lassen sich schnell klären.

Alles aus einer Hand

Treppenhausreinigung lässt sich ideal mit unserem Hausmeisterservice, der Gartenpflege und dem Winterdienst kombinieren. Sie haben dann einen Ansprechpartner für die gesamte Objektbetreuung.

So läuft Ihre Treppenhausreinigung ab

  1. 1

    Anfrage senden

    Formular ausfüllen oder anrufen – wir melden uns zeitnah.

  2. 2

    Kostenlose Besichtigung

    Wir sehen uns Ihr Objekt an und klären Umfang, Zeiten und Besonderheiten.

  3. 3

    Festpreisangebot

    Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Leistungsverzeichnis.

  4. 4

    Start der Reinigung

    Ihr festes Team beginnt zum Wunschtermin – mit regelmäßigen Qualitätskontrollen.

Jetzt Besichtigung vereinbaren

Warum Treppenhausreinigung von FMS-Reinigung?

Feste Teams

Dieselben Reinigungskräfte, die Ihr Objekt kennen.

Ein Ansprechpartner

Kurze Wege, schnelle Entscheidungen.

Qualitätskontrollen

Regelmäßige Checks nach Leistungsverzeichnis.

Aus Hamburg

Inhabergeführt und regional verwurzelt.

Umweltschonend

Dosierte, möglichst nachhaltige Reinigungsmittel.

Flexible Zeiten

Früh, spät, am Wochenende – wie es zu Ihnen passt.

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

In Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich. Bei kleineren Objekten mit wenig Verkehr kann eine 14-tägliche Reinigung ausreichen.

Was kostet die Treppenhausreinigung?

Der Preis hängt von Etagenzahl, Bodenbelag, Intervall und Zusatzflächen ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen monatlichen Festpreis, der sich direkt auf die Wohneinheiten umlegen lässt.

Können Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet werden?

Das ist möglich, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. In der Praxis führt die Eigenreinigung jedoch oft zu Konflikten – eine professionelle Reinigung schafft gleichbleibende Qualität.

Reinigen Sie auch die Treppenhausfenster?

Ja, als periodische Leistung, z. B. zwei- bis viermal im Jahr.

Passende Ratgeber

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Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt – wir melden uns zeitnah mit einem Termin für die kostenlose Besichtigung in Hamburg und Umgebung.

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