Das Wichtigste in Kürze
- Leistung
- Reinigung von Treppenhäusern & Gemeinschaftsflächen
- Intervall
- wöchentlich oder 14-täglich
- Kunden
- Hausverwaltungen, WEG, Vermieter
- Umlagefähig
- ja, als Kosten der Gebäudereinigung (§ 2 Nr. 9 BetrKV)
- Angebot
- monatlicher Festpreis nach Etagen, Fläche & Intervall
- Einsatzgebiet
- Hamburg und Umgebung (alle Orte)
Zuletzt aktualisiert: · Redaktion: FMS-Reinigung
Was ist Treppenhausreinigung?
Die Treppenhausreinigung ist die regelmäßige Reinigung von Treppen, Podesten, Handläufen, Hauseingängen und weiteren Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern. Wird sie von einem Dienstleister übernommen, sind die Kosten nach der Betriebskostenverordnung als Kosten der Gebäudereinigung auf die Mieter umlagefähig.
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Hamburg bieten wir feste Reinigungstage, eine Nachweisführung per Aushang oder digital und kurze Reaktionszeiten bei Sonderreinigungen – etwa nach Umzügen oder Renovierungen.
Leistungsumfang: Treppenhausreinigung von FMS-Reinigung
Alle Leistungen werden individuell im Leistungsverzeichnis festgelegt. Typische Tätigkeiten sind:
Treppen & Podeste
- Stufen und Podeste kehren und nass wischen
- Handläufe und Geländer abwischen
- Spinnweben entfernen
- Treppenhausfenster innen (periodisch)
Eingangsbereich
- Haustür innen & außen
- Briefkastenanlage und Klingeltableau
- Sauberlaufmatte absaugen
- Glasflächen
Nebenflächen
- Kellergänge & Waschküche
- Fahrradraum & Müllplatz (optional)
- Aufzugskabine
- Dachboden (nach Bedarf)
Für wen eignet sich unsere Treppenhausreinigung?
- Hausverwaltungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Private Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften
- Genossenschaften
- Wohn- und Geschäftshäuser
Sind die Kosten der Treppenhausreinigung umlagefähig?
Ja. Nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählen die Kosten für die Reinigung von gemeinsam genutzten Gebäudeteilen – dazu gehören Zugänge, Flure, Treppen, Keller und Aufzüge – zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Wir stellen Ihnen übersichtliche Rechnungen aus, die sich direkt in die Nebenkostenabrechnung übernehmen lassen.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Ihre Mietverträge im Einzelfall.
Nachweis und Transparenz
Nach jeder Reinigung dokumentieren wir den Einsatz – klassisch per Reinigungsnachweis im Treppenhaus oder digital für Ihre Hausverwaltung. So haben Mieter und Eigentümer jederzeit Transparenz, und Beschwerden lassen sich schnell klären.
Alles aus einer Hand
Treppenhausreinigung lässt sich ideal mit unserem Hausmeisterservice, der Gartenpflege und dem Winterdienst kombinieren. Sie haben dann einen Ansprechpartner für die gesamte Objektbetreuung.
So läuft Ihre Treppenhausreinigung ab
- 1
Anfrage senden
Formular ausfüllen oder anrufen – wir melden uns zeitnah.
- 2
Kostenlose Besichtigung
Wir sehen uns Ihr Objekt an und klären Umfang, Zeiten und Besonderheiten.
- 3
Festpreisangebot
Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Leistungsverzeichnis.
- 4
Start der Reinigung
Ihr festes Team beginnt zum Wunschtermin – mit regelmäßigen Qualitätskontrollen.
Warum Treppenhausreinigung von FMS-Reinigung?
Feste Teams
Dieselben Reinigungskräfte, die Ihr Objekt kennen.
Ein Ansprechpartner
Kurze Wege, schnelle Entscheidungen.
Qualitätskontrollen
Regelmäßige Checks nach Leistungsverzeichnis.
Aus Hamburg
Inhabergeführt und regional verwurzelt.
Umweltschonend
Dosierte, möglichst nachhaltige Reinigungsmittel.
Flexible Zeiten
Früh, spät, am Wochenende – wie es zu Ihnen passt.
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
In Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich. Bei kleineren Objekten mit wenig Verkehr kann eine 14-tägliche Reinigung ausreichen.
Was kostet die Treppenhausreinigung?
Der Preis hängt von Etagenzahl, Bodenbelag, Intervall und Zusatzflächen ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen monatlichen Festpreis, der sich direkt auf die Wohneinheiten umlegen lässt.
Können Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet werden?
Das ist möglich, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. In der Praxis führt die Eigenreinigung jedoch oft zu Konflikten – eine professionelle Reinigung schafft gleichbleibende Qualität.
Reinigen Sie auch die Treppenhausfenster?
Ja, als periodische Leistung, z. B. zwei- bis viermal im Jahr.
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