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Hamburg & Umgebung
Glas & Außenflächen

Winterdienst in Hamburg

Schnee und Glätte warten nicht. Wir übernehmen das Räumen und Streuen Ihrer Gehwege, Zugänge und Parkflächen – zuverlässig, dokumentiert und nach den Vorgaben Ihrer Gemeinde.

  • Kostenlose Besichtigung
  • Festpreis
  • Schnelle Rückmeldung
Moderner Büroflur mit Glaswänden und Betonsäulen
Hamburg& Umgebung

Das Wichtigste in Kürze

Leistung
Schneeräumen und Streuen von Wegen und Flächen
Saison
in der Regel 1. November bis 31. März
Grundlage
Straßenreinigungssatzung der Kommune
Dokumentation
Einsatzprotokoll mit Uhrzeit und Wetterlage
Abrechnung
Saisonpauschale oder pro Einsatz
Einsatzgebiet
Hamburg und Umgebung (alle Orte)

Zuletzt aktualisiert: · Redaktion: FMS-Reinigung

Was ist Winterdienst?

Eigentümer und Vermieter sind in der Regel verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück sowie Zugänge zu Gebäuden von Schnee und Eis freizuhalten (Räum- und Streupflicht). Die genauen Zeiten und Anforderungen regelt die Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde – häufig werktags zwischen 7 und 20 Uhr.

Mit unserem Winterdienst übertragen Sie diese Aufgabe an einen zuverlässigen Partner. Wir beobachten die Wetterlage, rücken bei Bedarf früh morgens aus und dokumentieren jeden Einsatz.

Leistungsumfang: Winterdienst von FMS-Reinigung

Alle Leistungen werden individuell im Leistungsverzeichnis festgelegt. Typische Tätigkeiten sind:

Flächen

  • Öffentliche Gehwege vor dem Grundstück
  • Hauszugänge und Treppen
  • Zufahrten und Parkplätze
  • Müllplatz- und Fahrradwege

Leistungen

  • Schneeräumen (manuell & maschinell)
  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln oder – wo erlaubt – Salz
  • Mehrfache Einsätze bei anhaltendem Schneefall
  • Entfernen von Streugut im Frühjahr

Dokumentation

  • Einsatzzeit & Fläche
  • Wetterlage
  • Verwendetes Streumittel

Für wen eignet sich unser Winterdienst?

  • Hausverwaltungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Gewerbe- und Büroobjekte
  • Supermärkte & Einzelhandel
  • Praxen & Ärztehäuser
  • Private Eigentümer

Warum die Dokumentation so wichtig ist

Kommt es trotz Winterdienst zu einem Unfall, muss im Streitfall nachgewiesen werden, dass die Räum- und Streupflicht erfüllt wurde. Unsere Einsatzprotokolle mit Datum, Uhrzeit und Wetterlage schaffen hier Sicherheit.

Hinweis: Welche Pflichten in Ihrem Fall gelten, ergibt sich aus der Satzung Ihrer Gemeinde. Dies ist keine Rechtsberatung.

Streusalz oder Split?

Viele Kommunen schränken den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen aus Umweltschutzgründen ein. Wir verwenden deshalb bevorzugt abstumpfende Mittel wie Split oder Granulat und setzen Salz nur dort ein, wo es erlaubt und nötig ist – etwa bei Eisregen oder auf Treppen.

So läuft Ihr Winterdienst ab

  1. 1

    Anfrage senden

    Formular ausfüllen oder anrufen – wir melden uns zeitnah.

  2. 2

    Kostenlose Besichtigung

    Wir sehen uns Ihr Objekt an und klären Umfang, Zeiten und Besonderheiten.

  3. 3

    Festpreisangebot

    Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Leistungsverzeichnis.

  4. 4

    Start der Reinigung

    Ihr festes Team beginnt zum Wunschtermin – mit regelmäßigen Qualitätskontrollen.

Jetzt Besichtigung vereinbaren

Warum Winterdienst von FMS-Reinigung?

Feste Teams

Dieselben Reinigungskräfte, die Ihr Objekt kennen.

Ein Ansprechpartner

Kurze Wege, schnelle Entscheidungen.

Qualitätskontrollen

Regelmäßige Checks nach Leistungsverzeichnis.

Aus Hamburg

Inhabergeführt und regional verwurzelt.

Umweltschonend

Dosierte, möglichst nachhaltige Reinigungsmittel.

Flexible Zeiten

Früh, spät, am Wochenende – wie es zu Ihnen passt.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Ab wann räumen Sie?

Wir richten uns nach der Satzung Ihrer Gemeinde. In vielen Kommunen müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr geräumt sein.

Muss ich den Winterdienst frühzeitig buchen?

Ja, idealerweise bis Ende September, damit wir Touren und Kapazitäten für die Saison planen können.

Wie wird abgerechnet?

Entweder als Saisonpauschale – unabhängig von der Anzahl der Einsätze – oder pro Einsatz. Wir beraten Sie, welches Modell für Ihr Objekt sinnvoll ist.

Sind die Kosten umlagefähig?

Kosten für den Winterdienst sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV grundsätzlich als Straßenreinigung umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

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Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt – wir melden uns zeitnah mit einem Termin für die kostenlose Besichtigung in Hamburg und Umgebung.

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