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Ratgeber

Räum- und Streupflicht: Wer muss wann Schnee räumen?

Sobald Schnee fällt oder Glätte droht, sind Eigentümer in der Pflicht. Dieser Überblick zeigt, was typischerweise gilt – und wie Sie die Aufgabe rechtssicher abgeben.

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Kurz zusammengefasst

  • Die Räum- und Streupflicht ergibt sich aus der Satzung der Gemeinde und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
  • Häufig gilt: werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr bis etwa 20 Uhr.
  • Die Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter oder per Vertrag auf einen Winterdienst übertragen werden – die Kontrollpflicht bleibt.

Wer ist zuständig?

Grundsätzlich sind die Gemeinden für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen verantwortlich. Über ihre Straßenreinigungssatzung übertragen viele Kommunen die Pflicht für Gehwege jedoch auf die Anlieger, also die Grundstückseigentümer. Auf dem eigenen Grundstück – etwa Hauszugänge, Parkplätze und Wege zu Mülltonnen – gilt zusätzlich die Verkehrssicherungspflicht.

Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?

TagTypische Regelung
Werktagsca. 7:00 bis 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertageca. 8:00 oder 9:00 bis 20:00 Uhr
Bei anhaltendem Schneefallwiederholt räumen und streuen, soweit zumutbar

Die genauen Zeiten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde und können abweichen.

Wie breit und womit?

Gehwege müssen in der Regel so geräumt werden, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können – häufig wird eine Breite von etwa 1 bis 1,5 Metern genannt. Viele Kommunen schreiben abstumpfende Mittel wie Split, Sand oder Granulat vor und erlauben Streusalz nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder auf Treppen.

Kann die Pflicht übertragen werden?

  • Auf Mieter: möglich, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.
  • Auf einen Dienstleister: möglich durch einen Winterdienstvertrag. Der Eigentümer muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und stichprobenartig kontrollieren.
  • Kosten: Winterdienstkosten sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV grundsätzlich umlagefähig, sofern vereinbart.

Mit dem Winterdienst von FMS-Reinigung erhalten Sie dokumentierte Einsätze in Hamburg und Umgebung.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer haftet bei einem Glätteunfall?

Wer die Räum- und Streupflicht verletzt, kann haftbar sein. Ob und in welchem Umfang, hängt vom Einzelfall ab – etwa von der Wetterlage und den Vorgaben der Satzung.

Muss nachts geräumt werden?

In der Regel nicht. Die Pflicht besteht meist zu den in der Satzung genannten Tageszeiten.

Wann sollte man einen Winterdienst beauftragen?

Idealerweise bis Ende September, damit der Dienstleister die Saison planen kann.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde vom Team von FMS-Reinigung erstellt – Ihrem Partner für Gebäudereinigung in Hamburg. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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